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Eine gerichtliche Aus­ein­ander­setzung ist oft nur die zweit­beste Lösung. Ich setze auf sachliche und faire Ver­hand­lungen, um dabei konsequent die Ziele meiner Mandanten zu erreichen.

DR. ANNETTE TRIEBE, M.C.L.

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Eine gerichtliche Aus­ein­ander­setzung ist oft nur die zweit­beste Lösung. Ich setze auf sachliche und faire Ver­hand­lungen, um dabei konsequent die Ziele meiner Mandanten zu erreichen.

Zielgerichtet, fair, konsequent. Dr. Annette Triebe wirkt auf maßgeschneiderte einvernehmliche Lösungen hin. Bei Gericht vertritt sie fokussiert die Interessen ihrer Mandanten.

DR. ANNETTE TRIEBE, M.C.L. ist seit 2005 zugelassene Rechtsanwältin (Fachanwältin für Familienrecht seit 2020). Sie berät und vertritt ihre Mandanten im Erb– und Familienrecht.

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV)
  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  • Lübecker Anwaltverein
  • Hamburgischer Anwaltverein
  • DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • geboren in Germersheim
  • verheiratet, 2 Kinder
  • Studium an der Universität Mannheim
  • Master of Comparative Law-Studium in Mannheim und Adelaide/Australien
  • Referendariat in Berlin, Langen und an der deutschen Botschaft in Hanoi/Vietnam
  • 2005 Erstzulassung als Rechtsanwältin
  • 2009 Promotion zur Dr. iur., Universität Mannheim
  • Referentin bei der Flughafen München GmbH
  • Rechtsanwältin in Berlin
  • Justiziarin bei der Freien und Hansestadt Hamburg (HCU)
  • seit Januar 2015 selbstständige Rechtsanwältin im Erb- und Familienrecht
  • 2015: Erfolgreiche Absolvierung des theoretischen Teils der Ausbildung zur „Fachanwältin für Erbrecht”
  • 2020 Fachanwältin für Familienrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch (fließend), Französisch (Grundkenntnisse)