ERBRECHT
Wir beraten Sie – rechtlich und menschlich.71% der Deutschen haben kein Testament errichtet
ERBRECHTSFÄLLE SIND FAST IMMER SEHR KOMPLEX – JURISTISCH UND PSYCHOLOGISCH
Die Themen Erben, Vererben, Enterben und Schenken berühren viele Rechtsbereiche und sensible Bereiche in unseren Familien. Als Fachanwälte für Erbrecht haben wir eine umfangreiche Fortbildung durchlaufen. Bei der Bearbeitung zahlreicher Fälle haben wir so viel Erfahrung gesammelt, dass uns kaum noch etwas überrascht.Die hohe fachliche Spezialisierung führt dazu, dass wir die juristischen Probleme schnell und effizient erkennen und bearbeiten. So können wir uns Zeit für Sie nehmen, wenn das notwendig ist.
Zu jedem juristischen Fall gehört eine besondere Familiengeschichte, die wir nicht aus dem Blick verlieren.
ÜBER DAS ERBRECHT GIBT ES VIELE IRRTÜMER
Oft sind es falsche Vorstellungen von Erbangelegenheiten, die Familien und deren Zusammenhalt belasten. Wir können helfen.
Unerfüllbare Erwartungen, ungenaue Formulierungen, Angst vor Benachteiligung sind die häufigsten Gründe für Erbstreitigkeiten, die Familienexistenzen bedrohen können. Manchmal können Familienmitglieder nicht mehr miteinander sprechen.
Wir beraten Sie in der richtigen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, wir begleiten Sie bei der effektiven Verfolgung Ihrer rechtmäßigen Erbansprüche. Wir verhandeln für Sie mit Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Gegnern, vor Gericht und außergerichtlich. Wir können umfassend beraten und Ihnen so Sicherheit für angemessene und kluge Schritte geben. Das ist der beste Weg zu einem ausgleichenden Ergebnis.
IN DIESEN BEREICHEN SIND WIR TÄTIG
Ob Vermögensnachfolge, Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung – wir begleiten Sie.
- Gestaltung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Abwehr und Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbscheinsverfahren
- Teilungsversteigerungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
- Vertretung und Beratung von Testamentsvollstreckern
- Testamentsanfechtungen
- Gestaltung von Schenkungsverträgen
RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN JANNE SEELIG
beurkundet für Sie darüber hinaus Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbauseinandersetzungsverträge, Erbteilskaufverträge, Erbscheinsanträge, Anträge für ein Europäisches Nachlasszeugnis, Testamentsvollstreckerzeugnisanträge, Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge u.v.m.
Zuvor berät Janne Seelig Sie umfassend, erklärt Ihnen die Rechtslage und weist auf Risiken hin. Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten oder als Miterbe einem Kaufvertrag zustimmen möchten, der in Ihrer Abwesenheit beurkundet wurde, beglaubigt Rechtsanwältin und Notarin Janne Seelig Ihre Unterschrift.